IHSK   Abteilung III › Kurs Fallverstehen in der sozialen Arbeit

 

"Fallverstehen in der sozialen Arbeit: Fallverstehen und Falldiagnose im Sinne der Objektiven Hermeneutik"

Das Verfahren der Objektiven Hermeneutik eignet sich zur Analyse ganz unterschiedlicher Problemfelder. Als Fälle können im Kontext der sozialen Arbeit u.a. die biographische Konstellation und Familienstruktur eines Klienten und die je spezifische Problematik des Arbeitsbündnisses (z.B. in Bewährungshilfe, Jugendhilfe, Familienhilfe) inklusive möglicher Bezüge zu Teamstrukturen oder Organisationsabläufen betrachtet werden. Die Analysen zielen darauf, die Fallbesonderheiten (charakteristische Entscheidungs- und Handlungsmuster) deutlich herauszupräparieren und ihre Durchführung übt gleichzeitig in eine methodische Haltung ein. Ausgehend von diesen Analysen lassen sich dann in einem zweiten Schritt Interventionsstrategien entwerfen, sofern das Material dies erlaubt.

Eine Besonderheit der Sozialarbeit ist, daß sie im Auftrag zweier Instanzen auftritt. Auf der einen Seite sind Sozialarbeiter in der Regel nicht mit eigener Praxis freiberuflich tätig, sondern Angestellte öffentlicher oder karitativer Einrichtungen wie bspw. Behörden oder Jugendämtern. Sozialarbeiter müssen sich in den Dienst eines Auftrages stellen, der stets auch auf die Aufrechterhaltung der sozialen Ordnung bezogen bleibt. Auf der anderen Seite aber stehen sie im Dienste eines hilfsbedürftigen Klienten, dessen Lebenslage oftmals auch Konflikte mit sozialen Normen beinhaltet. Es ist eine der zentralen Aufgaben sozialarbeiterischer Praxis, in dieser Konstellation die berufliche Autonomie zu wahren. Der Kurs dient auch dazu, diese spezifische Problemlage entlang des konkreten Fallmaterials auszuleuchten.

Im Kurs werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Anwendung der sequenzanalytischen Methode der Objektiven Hermeneutik anhand konkreter Fallbeispiele aus ihrer eigenen beruflichen Praxis geschult. Die hierzu erforderlichen Fallmaterialien sollen von den Teilnehmern selbst eingebracht werden. Dazu sind schriftliche Unterlagen wie etwa biographische Daten, Dokumente oder Briefe aus dem Fallzusammenhang den Seminarleitern vorab einzureichen. Wünschenswert ist, daß in den Fällen aktuelle Handlungsprobleme erkennbar werden, z.B. Verständnis- und Deutungsprobleme, das Scheitern von Maßnahmen und Konflikte. Aus den eingesandten Fällen wählen die Kursleiter Material, welches dann in den Sitzungen gemeinsam analysiert wird.

Ort und Zeit: Der Termin des nächsten zweieinhalbtägigen Kurses steht noch nicht fest. Wir werden an dieser Stelle und über unseren Newsletter informieren.

Kursleiter: n.n.

Kosten: Die Seminargebühr beträgt € 350.-

> Nähere Erläuterungen zu Kursen für das Fallverstehen in der Praxis (Abteilung III)

 

Seite aktualisiert am 30.10.2021 12:42


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